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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1987 - X R 12/80   

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https://dejure.org/1987,14332
BFH, 15.07.1987 - X R 12/80 (https://dejure.org/1987,14332)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1987 - X R 12/80 (https://dejure.org/1987,14332)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1987 - X R 12/80 (https://dejure.org/1987,14332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Abtrennung eines Verfahrens - Steuerliche Vergünsitigung bestimmter Lieferungen von Fleisch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.08.1986 - V R 20/79

    Steuervergünstigung - Berliner Unternehmen - Verlagerung der Produktion - Eigene

    Auszug aus BFH, 15.07.1987 - X R 12/80
    Etwas anderes ergäbe sich allenfalls dann, wenn hinreichend verläßlich festgestellt werden könnte, daß es in der Zielvorstellung des Gesetzgebers gelegen hat, den Ausnahmekatalog über den Wortlaut des § 4 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. b BerlinFG hinaus zu erweitern (vgl. BFH-Urteil vom 28. August 1986 V R 20/79, BFHE 148, 194, BStBl II 1987, 162, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 198/84

    1. Zur Frage der tatsächlichen Beherrschung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus BFH, 15.07.1987 - X R 12/80
    Erforderlich ist jedoch, daß hinsichtlich des ursprünglichen und des neuen Verwaltungsakts Identität der Beteiligten besteht (BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 9/70, BFHE 103, 549, BStBl II 1972, 219; Urteil vom 9. September 1986 VIII R 198/84, BFHE 147, 463, BStBl II 1987, 28).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70

    Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids

    Auszug aus BFH, 15.07.1987 - X R 12/80
    Erforderlich ist jedoch, daß hinsichtlich des ursprünglichen und des neuen Verwaltungsakts Identität der Beteiligten besteht (BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 9/70, BFHE 103, 549, BStBl II 1972, 219; Urteil vom 9. September 1986 VIII R 198/84, BFHE 147, 463, BStBl II 1987, 28).
  • BFH, 24.03.1987 - X R 38/81

    1. Ursprungsbescheinigung durch Finanzbehörden nachprüfbar 2. Zum Begriff der

    Auszug aus BFH, 15.07.1987 - X R 12/80
    Für die Beurteilung im zweiten Rechtsgang verweist der Senat auf sein Urteil vom 24. März 1987 X R 38/81 (BFHE 150, 173), in dem er zum Begriff der nur "geringfügigen" Behandlung eines Gegenstandes Stellung genommen hat (vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 V R 43/76, BFH/NV 1985, 21: Zerlegung von Schweinehälften).
  • BFH, 26.06.1981 - III R 99/78

    Verkehrsbetrieb - Einheitswert - Versorgungsbetrieb einer Gemeinde - Rohvermögen

    Auszug aus BFH, 15.07.1987 - X R 12/80
    Ob ein Weniger an Bearbeitungsvorgängen ausgereicht hätte, um unerwünschten und mißbräuchlichen Praktiken entgegenzuwirken, unterliegt nicht der Beurteilung des Senats (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1981 III R 99/78, BFHE 133, 432, 436, BStBl II 1981, 640).
  • BFH, 31.01.1985 - V R 43/76

    Nicht nur geringfügige Bearbeitung von Gegenständen bei der fachgerechte

    Auszug aus BFH, 15.07.1987 - X R 12/80
    Für die Beurteilung im zweiten Rechtsgang verweist der Senat auf sein Urteil vom 24. März 1987 X R 38/81 (BFHE 150, 173), in dem er zum Begriff der nur "geringfügigen" Behandlung eines Gegenstandes Stellung genommen hat (vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 V R 43/76, BFH/NV 1985, 21: Zerlegung von Schweinehälften).
  • BFH, 26.10.1976 - VII R 79/73
    Auszug aus BFH, 15.07.1987 - X R 12/80
    Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat diesen Wortlaut dahin ausgelegt, daß darunter nur frisches Fleisch in natürlichem Zustand fällt, auch wenn es gekühlt oder gefroren ist (Urteil vom 26. Oktober 1976 VII R 79/73, BFHE 121, 223, 228).
  • BFH, 17.09.1992 - V R 17/86

    Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines

    Nach der Rechtsprechung des BFH verlangt die Anwendung des § 68 FGO nur, daß hinsichtlich des ursprünglichen und des neuen Verwaltungsakts Identität der Beteiligten und des Besteuerungsgegenstands besteht und der ursprüngliche Verwaltungsakt durch den Erlaß des neuen seine Wirkung verliert (BFH-Urteil vom 9. Sept. 1986 VIII R 198/84, BFHE 147, 463, BStBl II 1987, 28, unter I.; vgl. auch Urteil v. 15. Juli 1987 X R 12/80, BFH/NV 1988, 128).
  • FG Münster, 25.11.2021 - 5 K 3819/18

    Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft, bei der die Rechtsvorgängerin der

    Nach der Rechtsprechung des BFH verlangt die Anwendung des § 68 FGO nur, dass hinsichtlich des ursprünglichen und des neuen Verwaltungsakts Identität der Beteiligten und des Besteuerungsgegenstands besteht und der ursprüngliche Verwaltungsakt durch den Erlass des neuen seine Wirkung verliert (BFH-Urteile vom 09.09.1986, VIII R 198/84, BStBl. II 1987, 28, vom 15.07.1987, X R 12/80, BFH/NV 1988, 128, jeweils zum § 68 FGO alte Fassung).
  • FG Düsseldorf, 14.04.2022 - 8 K 1836/18

    Berücksichtigung von negativen Einkünften aus einer Beteiligung im Wege des

    Nach der Rechtsprechung des BFH verlangt die Anwendung des § 365 AO nur, dass hinsichtlich des ursprünglichen und des neuen Verwaltungsakts Identität der Beteiligten und des Besteuerungsgegenstands besteht und der ursprüngliche Verwaltungsakt durch den Erlass des neuen seine Wirkung verliert (BFH-Urteile vom 9.9.1986 VIII R 198/84, BStBl II 1987, 28; vom 15.7.1987 X R 12/80, BFH/NV 1988, 128).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1987 - V R 130/85   

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https://dejure.org/1987,6465
BFH, 29.10.1987 - V R 130/85 (https://dejure.org/1987,6465)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1987 - V R 130/85 (https://dejure.org/1987,6465)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - V R 130/85 (https://dejure.org/1987,6465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1988, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Die Unternehmereigenschaft hängt danach weder von einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des Ertragsteuerrechts, insbesondere nicht von einer Beteiligung am "allgemeinen" wirtschaftlichen Verkehr ab (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1984 vom 22. Dezember 1983, BGBl I 1983, 1583; vorher § 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung) noch von einer als Beruf geschützten Betätigung (zu den Anforderungen: Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1984 1 BvL 13/81, BVerfGE 68, 272, 281, m.w.N.; zur Beurteilung der Prostitution als Beruf vgl. Scholz in Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, 6. Aufl., Art. 12 Anm. 25).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Der Senat hat durch Urteil vom 4. Juni 1987 V R 9/79 (BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653) entschieden, daß eine selbständig tätige Prostituierte steuerbare und steuerpflichtige Leistungen erbringt.
  • BFH, 17.07.1980 - V R 5/72

    Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Vielmehr ist, wie sich aus der Klarstellung in § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1967/1973 entnehmen läßt, jede nachhaltige auf Einnahmeerzielung und damit auf eine gewisse Dauer berechnete Tätigkeit ausreichend (BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 unter 2.).
  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Der Senat geht davon aus, daß die Klägerin ihr bisheriges Klagebegehren in der Revision nicht um eine Feststellungsklage erweitert hat, was unzulässig wäre (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. April 1974 IV 7/71, BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522, unter 2.; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 123 Anm. 2).
  • BFH, 23.02.2000 - X R 142/95

    Telefonsex als Gewerbebetrieb

    Hiermit stimmt überein, dass nach der Rechtsprechung des BFH die "körperliche Hingabe gegen Entgelt" einer Prostituierten eine Leistung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes 1967/1973 (UStG 1967/1973) darstellt, weil diese mit ihrer Tätigkeit einen wirtschaftlichen Erfolg durch Erzielung von Einnahmen bezweckt; hierbei ist ohne umsatzsteuerrechtliche Bedeutung, dass die Leistung und das ihr zugrunde liegende Rechtsgeschäft sittenwidrig (§§ 138, 817 BGB) sind (BFH-Urteile vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653; vom 29. Oktober 1987 V R 130/85, BFH/NV 1988, 128).
  • FG Hessen, 09.03.2010 - 4 K 3/07

    Schätzung der steuerpflichtigen Einkünfte und Umsätze aus Prostitution durch das

    Ebenso unterliegen die Leistungen der Klägerin der Umsatzsteuerpflicht (BFH - Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 130/85, BFH/NV 1988, 128).
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